DGUV Vorschrift 3: Prüffristen für elektrische Betriebsmittel im Überblick
Wie oft müssen Elektrogeräte im Betrieb geprüft werden, wer darf das übernehmen und wie wird die Prüfung dokumentiert? Die wichtigsten Antworten – kompakt und mit Prüffristen-Tabelle.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher bekannt als BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten – und diesen Zustand durch wiederkehrende Prüfungen nachzuweisen. Ergänzend gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS 1201 sowie die einschlägigen VDE-Normen, insbesondere DIN VDE 0701-0702 für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen.
Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen: Vom Wasserkocher in der Büroküche über Verlängerungsleitungen und Elektrowerkzeuge bis zur fest installierten Maschinenanlage.
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Unterschieden wird zwischen zwei Gruppen:
- ✓Ortsveränderliche Betriebsmittel – Geräte, die während des Betriebs bewegt oder umgesteckt werden können: Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Monitore, Mehrfachsteckdosen.
- ✓Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel – fest installierte Anlagen und Maschinen: Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen, Gebäudeinstallation.
Prüffristen nach DGUV V3: die Richtwerte
Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte für die Prüffristen. Die tatsächliche Frist legt der Unternehmer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest – je höher die Beanspruchung, desto kürzer das Intervall.
| Betriebsmittel / Einsatzbereich | Richtwert Prüffrist | Verlängerung möglich |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte in Büros und Bereichen mit geringer Beanspruchung | 6 Monate | bis 24 Monate, wenn die Fehlerquote der Vorprüfung unter 2 % liegt |
| Ortsveränderliche Geräte in Werkstatt und Fertigung | 6 Monate | bis 12 Monate, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt |
| Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen | 3 Monate | abhängig von der Gefährdungsbeurteilung |
| Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 4 Jahre | — |
Wer darf die DGUV V3-Prüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person mit entsprechender elektrotechnischer Qualifikation durchführen. Bei geeigneten Mess- und Prüfgeräten kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen – allerdings nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Dokumentation und Kennzeichnung: So wird die Prüfung sichtbar
Das Ergebnis jeder Prüfung muss dokumentiert werden – üblicherweise in einem Prüfprotokoll mit Geräteliste, Messwerten und Prüfdatum. In der Praxis hat sich zusätzlich die Kennzeichnung direkt am Gerät durchgesetzt: Eine Prüfplakette zeigt auf einen Blick, wann das Gerät geprüft wurde bzw. wann die nächste Prüfung fällig ist. Das erleichtert interne Kontrollen ebenso wie den Nachweis gegenüber Aufsichtspersonen.
- ✓DGUV-Plaketten verweisen direkt auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.
- ✓VDE-Plaketten kennzeichnen Prüfungen nach den einschlägigen VDE-Normen.
- ✓Jahresplaketten machen den nächsten Prüftermin mit Monats- und Jahresangabe sichtbar.
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