Ratgeber Prüfpflichten

DGUV Vorschrift 3: Prüffristen für elektrische Betriebsmittel im Überblick

Wie oft müssen Elektrogeräte im Betrieb geprüft werden, wer darf das übernehmen und wie wird die Prüfung dokumentiert? Die wichtigsten Antworten – kompakt und mit Prüffristen-Tabelle.

Stand: Juli 2026 Lesezeit: ca. 6 Minuten

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher bekannt als BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten – und diesen Zustand durch wiederkehrende Prüfungen nachzuweisen. Ergänzend gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS 1201 sowie die einschlägigen VDE-Normen, insbesondere DIN VDE 0701-0702 für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen.

Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen: Vom Wasserkocher in der Büroküche über Verlängerungsleitungen und Elektrowerkzeuge bis zur fest installierten Maschinenanlage.

Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Unterschieden wird zwischen zwei Gruppen:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel – Geräte, die während des Betriebs bewegt oder umgesteckt werden können: Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Monitore, Mehrfachsteckdosen.
  • Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel – fest installierte Anlagen und Maschinen: Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen, Gebäudeinstallation.

Prüffristen nach DGUV V3: die Richtwerte

Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte für die Prüffristen. Die tatsächliche Frist legt der Unternehmer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest – je höher die Beanspruchung, desto kürzer das Intervall.

Betriebsmittel / Einsatzbereich Richtwert Prüffrist Verlängerung möglich
Ortsveränderliche Geräte in Büros und Bereichen mit geringer Beanspruchung 6 Monate bis 24 Monate, wenn die Fehlerquote der Vorprüfung unter 2 % liegt
Ortsveränderliche Geräte in Werkstatt und Fertigung 6 Monate bis 12 Monate, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt
Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen 3 Monate abhängig von der Gefährdungsbeurteilung
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel 4 Jahre
Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3. Maßgeblich ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung – sie kann kürzere Fristen erforderlich machen.

Wer darf die DGUV V3-Prüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person mit entsprechender elektrotechnischer Qualifikation durchführen. Bei geeigneten Mess- und Prüfgeräten kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen – allerdings nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Dokumentation und Kennzeichnung: So wird die Prüfung sichtbar

Das Ergebnis jeder Prüfung muss dokumentiert werden – üblicherweise in einem Prüfprotokoll mit Geräteliste, Messwerten und Prüfdatum. In der Praxis hat sich zusätzlich die Kennzeichnung direkt am Gerät durchgesetzt: Eine Prüfplakette zeigt auf einen Blick, wann das Gerät geprüft wurde bzw. wann die nächste Prüfung fällig ist. Das erleichtert interne Kontrollen ebenso wie den Nachweis gegenüber Aufsichtspersonen.

  • DGUV-Plaketten verweisen direkt auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.
  • VDE-Plaketten kennzeichnen Prüfungen nach den einschlägigen VDE-Normen.
  • Jahresplaketten machen den nächsten Prüftermin mit Monats- und Jahresangabe sichtbar.

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Häufige Fragen zur DGUV V3-Prüfung

Ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 Pflicht?
Ja. Unternehmen sind über die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend prüfen zu lassen und die Prüfung zu dokumentieren.
Wie oft müssen Elektrogeräte im Büro geprüft werden?
Der Richtwert für ortsveränderliche Geräte liegt bei 6 Monaten. In Büros und vergleichbaren Bereichen kann die Frist auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn bei der vorherigen Prüfung die Fehlerquote unter 2 % lag.
Wer darf nach DGUV V3 prüfen?
Eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen mit geeigneten Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
Ist eine Prüfplakette vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist die Dokumentation der Prüfung, etwa per Prüfprotokoll. Die Plakette am Gerät ist bewährte Praxis: Sie macht den Prüfstatus vor Ort sofort erkennbar und erleichtert Kontrolle und Nachweis erheblich.
Was passiert, wenn nicht geprüft wird?
Fehlende Prüfungen können Bußgelder nach sich ziehen. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, drohen zudem Probleme mit der Versicherung und haftungsrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer.

Weitere Ratgeber

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein über Prüfpflichten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung und der zugehörigen technischen Regeln sowie Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung.