Ratgeber Prüfpflichten

Leitern und Tritte prüfen: Fristen, Ablauf und Dokumentation

Leitern gehören zu den häufigsten Unfallquellen im Betrieb – und sind deshalb regelmäßig zu prüfen. Wie oft geprüft werden muss, worauf es dabei ankommt und wie Sie die Prüfung korrekt kennzeichnen.

Stand: Juli 2026 Lesezeit: ca. 5 Minuten

Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Stürze von Leitern zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen überhaupt – oft mit schweren Folgen. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber deshalb, Leitern und Tritte als Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die wichtigsten Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS 2121 Teil 2 sowie die DGUV Information 208-016 („Verwendung von Leitern und Tritten").

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Es gibt zwei Ebenen der Prüfung:

  • Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung – durch die Beschäftigten selbst: Ist die Leiter augenscheinlich unbeschädigt und funktionsfähig?
  • Wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person – das Intervall legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung als Regelfall etabliert; bei intensiver Nutzung (z. B. auf Baustellen) können kürzere Abstände erforderlich sein.
Tipp: Nummerieren Sie jede Leiter mit einer Inventarnummer. Nur so lässt sich die Prüfung eindeutig einem Arbeitsmittel zuordnen – und keine Leiter wird bei der jährlichen Runde vergessen.

Checkliste: Das wird bei der Leiterprüfung kontrolliert

  • Holme und Wangen: Risse, Verformungen, Splitterbildung, Korrosion
  • Sprossen und Stufen: fester Sitz, keine Verformung, rutschhemmende Flächen intakt
  • Spreizsicherung und Gurte: vorhanden, unbeschädigt, funktionsfähig
  • Beschläge, Gelenke und Verbindungen: fester Sitz, keine ausgeschlagenen Niete oder Schrauben
  • Leiterfüße: vorhanden, unbeschädigt, rutschhemmend
  • Kennzeichnung: Benutzungshinweise und Prüfkennzeichnung vorhanden und lesbar
Wichtig: Schadhafte Leitern sind sofort der Benutzung zu entziehen – bis zur fachgerechten Reparatur oder Aussonderung. Eine deutliche Sperr-Kennzeichnung verhindert, dass die Leiter versehentlich weiter genutzt wird.

Dokumentation und Kennzeichnung der Leiterprüfung

Die wiederkehrende Prüfung wird dokumentiert – üblich ist ein Prüfnachweis oder Leiterkontrollbuch je Leiter. Damit der Prüfstatus auch direkt am Arbeitsmittel erkennbar ist, hat sich die Kombination aus zwei Plaketten bewährt:

  • Eine Grundplakette („Leitern und Tritte") mit Inventarnummer bleibt dauerhaft auf der Leiter.
  • Darauf wird nach jeder Prüfung eine Jahresplakette mit dem nächsten Prüftermin aufgebracht.

So sieht jeder Nutzer vor dem Aufstieg mit einem Blick, ob die Leiter geprüft ist – und die befähigte Person findet bei der nächsten Runde alle Informationen direkt am Gerät.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Vor jeder Benutzung erfolgt eine Sichtkontrolle durch den Nutzer. Zusätzlich ist eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich; das Intervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – in der Praxis üblich ist mindestens einmal jährlich.
Wer darf Leitern prüfen?
Eine „zur Prüfung befähigte Person" – also jemand mit ausreichenden Kenntnissen über Aufbau und mögliche Schäden von Leitern, zum Beispiel ein entsprechend geschulter Mitarbeiter. Eine externe Stelle ist nicht zwingend erforderlich.
Muss die Leiterprüfung dokumentiert werden?
Ja. Üblich sind ein Prüfnachweis oder Leiterkontrollbuch je Leiter sowie eine Kennzeichnung direkt am Arbeitsmittel, etwa mit Grundplakette samt Inventarnummer und Jahresplakette für den nächsten Prüftermin.
Was passiert mit einer defekten Leiter?
Sie muss sofort der Benutzung entzogen und deutlich gekennzeichnet werden. Erst nach fachgerechter Reparatur und erneuter Prüfung darf sie wieder eingesetzt werden – andernfalls wird sie ausgesondert.
Gilt die Prüfpflicht auch für selten genutzte Leitern?
Ja. Auch selten genutzte Leitern sind Arbeitsmittel und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung – Alterung und Lagerschäden treten unabhängig von der Nutzungshäufigkeit auf.

Weitere Ratgeber

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein über Prüfpflichten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 2121 Teil 2 und der DGUV Information 208-016 sowie Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung.